Der Schlüssel für korrekte Noten

Oft haben wir schon die folgenden Situationen erlebt: Der Inhaber eines Unternehmens verbringt Stunden mit der Formulierung eines Arbeitszeugnisses (was nicht seine tägliche Arbeit ist). Oder nach bestem Wissen wurde ein Zeugnis für den ausgeschiedenen Mitarbeiter erstellt. Leider wurden dabei nicht die „ungeschriebenen“ Regeln eingehalten, und der ausgeschiedene Arbeitnehmer fordert Nachbesserungen ein. Diesen Nachforderungen müssen meist erfüllt werden, bedeutet also wieder zusätzliche Arbeit. Das muss nicht sein, dafür sind wir da.

Grundsätzlich wird in zwei Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden:

  • das einfache Arbeitszeugnis
  • und das qualifizierte Arbeitszeugnis

Neben Aussagen über Dauer und Aufgaben (einfaches Arbeitszeugnis) enthält ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich eine Leistungsbeurteilung und Angaben über das Sozialverhalten.

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen einen rechtlichen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. In der Praxis wird jedoch von diesem Recht unterschiedlich Gebrauch gemacht. Gewerbliche Arbeitnehmer begnügen sich häufig mit einem einfachen Zeugnis, während Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis in der Regel qualifizierte Zeugnisse verlangen.

In Bewerbungsverfahren kommt den Zeugnissen eine sehr große Bedeutung zu. Sie beglaubigen zum Teil die Angaben der Bewerber im Lebenslauf und im Vorstellungsgespräch. Ferner dienen sie als Werbemittel. Neben der Wahrheitspflicht kommt in diesem Zusammenhang der Wohlwollenspflicht eine besondere Bedeutung zu.

Hieraus ergeben sich Widersprüche. Kennzeichnend ist die aus diesen Widersprüchen entwickelte Kodierung. So hat sich eine eigene Schreibtechnik entwickelt, die in der Anwendung der schulischen Notenskala von “sehr gut” bis ungenügend” (1 bis 6) vergleichbar ist. Diese Bewertung kann auf den gesamten Zeugnisinhalt angewendet werden.

Damit Sie als Unternehmer sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können, entlasten wir Sie gerne mit der Abwicklung dieses hochsensiblen Aufgabengebiets.

Der Weg zum perfekten Zeugnis

Wir stellen Ihnen ein Dokument zur Verfügung (per E-Mail, Post oder Fax), welches Sie nur mit den persönlichen Angaben, einer detaillierten Aufgabenbeschreibung und den „Zeugnisnoten” versehen müssen. Anhand dieser Angaben setzen wir das Zeugnis schriftlich, unter Berücksichtigung aller Komponenten, in den erforderlichen Gesamtkontext.

Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass das Arbeitszeugnis auf dem Firmenbogen des Unternehmens erteilt wird. Sie erhalten das erstellte Zeugnisse entweder mittels Datei gesendet und müssen es nur noch auf Ihren Firmenbogen setzen oder Sie stellen uns Ihren Firmenbogen zur Verfügung.